Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) tritt zum 01.05.2014 in Kraft!
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Quelle: ImmobilienScout 24 Stand 30.04.2014
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Zertifiziert im Sinne des §34c Abs. 2a der GewO. i.V.m.§15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV als Nachweis.
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Immobilienmakler müssen Kunden über ihr Widerrufsrecht aufklären. Grund ist die EU-Verbraucherrichtlinie, die seit dem
13. Juni 2014 in Deutschland gilt. Demnach ist jeder außerhalb von geschlossenen Geschäftsräumen zustande gekommene Vertrag belehrungspflichtig und widerrufbar.
EnEV 2014 tritt in Kraft!
Ab 01. Mai 2014 gelten neue Regeln für den Energieausweis.